Wer ist berechtigt für die Auszahlung der Rentenversicherung?

Es ist tatsächlich möglich, deine eingezahlten Rentenbeiträge von der Rentenversicherung in Deutschland zurückzubekommen. Allerdings musst du dazu bestimmte Kriterien erfüllen.

Hier die Details: Wenn du in Deutschland gearbeitet und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen dieses Geld als Einmalzahlung ausgezahlt bekommen.

Wichtig zu wissen ist, dass diese Möglichkeit erst zwei Jahre nach dem Ende deines Arbeitsverhältnisses besteht. Um genau zu sein, musst du 24 Monate nach deinem letzten Rentenversicherungsbeitrag warten, bevor du die Auszahlung deiner Rentenversicherung beantragen kannst.

Ob du dir deine Rente auszahlen lassen kannst oder nicht, ist von Faktoren wie deiner Staatsangehörigkeit und dem Land, in dem du derzeit wohnst abhängig. Wir empfehlen dir, unseren Renten-Check zu machen, um deinen Anspruch zu prüfen und eine persönliche Einschätzung zu erhalten.

Wer kann sich seine gesetzliche Rente komplett auszahlen lassen?

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland erstattet nur sehr ungern Beiträge. Daher müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um die Rente ausgezahlt zu bekommen.

Die Auszahlung oder auch Erstattung von Rentenbeiträgen kann aufgrund bestimmter Einschränkungen schwierig sein. Diese Einschränkungen sollen verhindern, dass unüberlegte Entscheidungen getroffen werden und dadurch das Versicherungsverhältnis beendet wird und alle Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung verloren gehen.

Obwohl die Erstattungsbeträge sehr hoch sein können, ist vor allem das Antragsverfahren als langwierig, kompliziert und unübersichtlich bekannt.

Im Allgemeinen gibt es drei Hauptkategorien von Personen, die Anspruch auf eine Rentenerstattung haben können:

  • Beamte und Personen in beamtenähnlichen Positionen.
  • Personen, die das reguläre Rentenalter erreicht haben, aber die allgemeine Wartezeit nicht erfüllen.
  • Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland gearbeitet haben und anschließend ausgewandert sind.

Es ist allerdings wichtig zu wissen, dass auch innerhalb dieser Gruppen bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, um beim Verlassen Deutschlands Anspruch auf eine Auszahlung der Rentenversicherung zu haben.

Deutsche Rentenversicherung: Auszahlung bei Auswanderung

Um Anspruch auf eine vorzeitige Auszahlung deiner Rentenbeiträge zu haben, musst du die folgenden drei Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • Du solltest in Deutschland nicht mehr beitragspflichtig sein.
  • Die letzte Beitragszahlung, die du geleistet hast, muss mindestens 24 Monate zurückliegen.
  • Du darfst nicht die Möglichkeit haben, freiwillig in die deutsche Rentenversicherung einzuzahlen.

Ob du die Möglichkeit hast, freiwillige Beiträge zu zahlen, hängt von deiner Staatsangehörigkeit und deinem aktuellen Wohnsitz ab.

Die Deutsche Rentenversicherung teilt die potenziell anspruchsberechtigten Personen in vier Gruppen ein:

Rentenauszahlung
  • Deutsche Staatsangehörige
  • Staatsangehörige der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz und des Vereinigten Königreichs (UK)
  • Staatsangehörige von Vertragsstaaten
  • Staatsangehörige von Nicht-Vertragsstaaten

Zusammenfassend lässt sich sagen: Dein Anspruch auf die Auszahlung der Rentenversicherung hängt in erster Linie von deiner Staatsbürgerschaft und dem Land ab, in dem du derzeit wohnst. Wenn du noch die Möglichkeit hast, freiwillige Beiträge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten, hast du keinen Anspruch auf eine Auszahlung deiner Rentenversicherung

1. Deutsche Staatsbürger und Staatsangehörige

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Als deutscher Staatsbürger hast du leider keinen Anspruch auf eine vorzeitige Erstattung deiner Rentenbeiträge. Unabhängig von deinem aktuellen Wohnsitzland hast du die Möglichkeit, bis zum Erreichen des Rentenalters freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen.

Daher haben deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen keinen Anspruch auf eine Auszahlung der Rentenbeiträge, auch wenn sie die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen.

Zwei Ausnahmen gibt es:

Hast du allerdings das Renteneintrittsalter erreicht und die Mindestbeitragszeit von 5 Jahren nicht erreicht, dann kannst du dir deine gezahlten Beiträge als Einmalzahlung auszahlen lassen. 

Für Beamte und Personen in beamtenähnlichen Positionen gibt es ebenfalls Ausnahmen von dieser Regel.

2. EWR-Bürger, Schweiz und Großbritannien

EWR ist die Abkürzung für den Europäischen Wirtschaftsraum, zu dem die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen gehören.

Wenn du in einem Land im Europäischen Wirtschaftsraum lebst, hast du kaum Chancen auf eine erfolgreiche Auszahlung deiner Rente. Das liegt daran, dass du nach EU-Recht wie ein deutscher Staatsbürger behandelt wirst.

In diesem Fall kannst du deine Rente erst beantragen, wenn du das Rentenalter erreicht hast. Wenn du keinen Anspruch auf eine “normale” deutsche Rente hast, kannst du eine vorzeitige Auszahlung beantragen.

Voraussetzung für diese Auszahlung ist, dass du weniger als fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hast. 

Was ist mit der Schweiz und dem Vereinigten Königreich?

Die Schweiz ist weder Mitglied der Europäischen Union (EU) noch des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Sie ist jedoch durch viele Verträge mit der EU verbunden, was bedeutet, dass Schweizer Bürger und Bürgerinnen in den meisten Bereichen die gleichen Rechte haben wie EU-Bürger. Das Gleiche gilt seit dem Brexit für das Vereinigte Königreich.

Nehmen wir an, du bist Bürger eines EWR-Landes (außer Deutschland), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs. In diesem Fall kannst du auch bis zum Erreichen des Rentenalters freiwillige Beiträge in die deutsche Rentenversicherung einzahlen. Eine Auszahlung der Rentenversicherung ist daher erst möglich, wenn du das Rentenalter erreicht hast.

Welche Länder gehören zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)?

Welche Staaten zählen zum Europäischen Wirtschaftsraum

3. Vertragsstaaten

Vertragsstaaten sind Länder, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben.

Wenn du Staatsangehöriger eines Vertragsstaates bist, hast du gute Chancen auf eine Auszahlung deiner Rentenversicherung, wenn du Deutschland verlässt.

Du hast Anspruch auf eine Erstattung, wenn:

  • Du weniger als 5 Jahre in Deutschland gearbeitet hast und jetzt in einem Vertragsstaat oder einem Nichtvertragsstaat wohnst.

Bitte beachte, dass du in den meisten Fällen keinen Anspruch auf eine Erstattung hast, wenn du mehr als 59 Monate Rentenbeiträge gezahlt hast, unabhängig davon, wo du wohnst.

Welche Länder gehören zu den Vertragsstaaten? 

Hier findest du weitere Informationen über die Staaten, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben: Bundesjustizamt.de

Welche Länder haben ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland

4. Nicht-Vertragsstaaten

Wenn du Staatsangehöriger eines Nicht-Vertragsstaates bist, hast du gute Chancen, auf die Auszahlung der Rentenversicherung!

Wenn kein EWR-Bürger bist oder die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates hast, besitzt, zählst du mit deiner Nationalität zu den Nicht-Vertragsstaaten. Die Nicht-Vertragsstaaten sind Staaten, die kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen haben.

Als Staatsangehöriger eines Nicht-Vertragsstaates bist du nicht berechtigt, freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung zu zahlen, unabhängig davon, wo du dich gerade aufhältst. Dieser Umstand erhöht die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Auszahlung von geleisteten Rentenbeiträgen erheblich.

Du hast sehr gute Chancen auf eine Rentenerstattung, wenn

  • du in einem Vertragsstaat wohnst, unabhängig davon, wie viele Jahre du in Deutschland gearbeitet hast.

oder

  • du derzeit in einem Nichtvertragsstaat wohnst, unabhängig davon, wie lange du in Deutschland gearbeitet hast.

Welche Länder zählen als Nichtvertragsstaaten? 

Nichtvertragsstaaten sind Länder, die weder zu den Vertragsstaaten noch zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören. Beispiele für Nichtvertragsstaaten sind Russland, die Mongolei, Kasachstan, verschiedene afrikanische Länder, Irak, Iran, Saudi-Arabien, Peru, Argentinien, Bolivien, Mexiko, Korea und viele andere.

Gehört ein Land nicht zum EWR oder zu den Vertragsstaaten, wird es als Nichtvertragsstaat eingestuft. Das bedeutet, dass es mit Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.

Vollständige Liste der Nicht-Vertragsstaaten

Afghanistan, Algerien, Amerikanisch-Samoa, Andorra, Angola, Anguilla, Antigua & Barbuda, Argentinien, Armenien, Aruba, Aserbaidschan,

Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Weißrussland, Belize, Benin, Bermuda, Bhutan, Bolivien, Botswana, Britische Jungferninseln, Brunei, Burkina Faso, Burma, Burundi,

Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kaimaninseln, Zentralafrikanische Republik, Tschad, China, Kolumbien, Komoren, Kongo, Dem. Rep., Kongo, Republik der Cookinseln, Costa Rica, Elfenbeinküste, Kuba,

Dschibuti, Dominica, Dominikanische Republik,

Ecuador, Ägypten, El Salvador, Äquatorialguinea, Eritrea, Äthiopien, Osttimor, Färöer-Inseln

Färöer Inseln, Fidschi, Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien,

Gabun, Gambia, Gazastreifen, Georgien, Ghana, Grönland, Grenada, Guadeloupe, Guam, Guatemala, Guernsey, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana,

Haiti, Honduras, Hongkong,

Indonesien, Iran, Irak, Isle of Man,

Jamaika, Jersey, Jordanien,

Kasachstan, Kenia, Kiribati, Korea, Nord, Kuwait, Kirgisistan,

Laos, Libanon, Lesotho, Liberia, Libyen,

Macau, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Marshallinseln, Martinique, Mauretanien, Mauritius, Mayotte, Mexiko, Mikronesien, Fed. St., Monaco, Mongolei, Montserrat, Mosambik, N. Mariana Islands,

Namibia, Nauru, Nepal, Niederländische Antillen, Neukaledonien, Neuseeland, Nicaragua, Niger, Nigeria, Oman,

Pakistan, Palau, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Puerto Rico, Katar,

Reunion, Russland, Ruanda,

St. Helena, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Samoa, San Marino, Sao Tome & Principe, Saudi-Arabien, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Singapur, Salomonen, Somalia, Südafrika, Sri Lanka, St. Pierre & Miquelon, Sudan, Surinam, Swasiland, Syrien,

Taiwan, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Togo, Tonga, Trinidad & Tobago, Turkmenistan, Turks & Caicos Is, Tuvalu,

UAE – Vereinigte Arabische Emirate, Uganda, Usbekistan,

Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Jungferninseln,

Wallis und Futuna, Westjordanland, Westsahara, Jemen,

Sambia, Simbabwe

Wer hat Anspruch auf die Auszahlung der Rentenversicherung in Deutschland

Kurz gesagt: Diese Personen haben Anspruch auf Auszahlung der Rentenversicherung

Nur wer außerhalb der EU oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) lebt und NICHT EU-Bürger oder EWR-Bürger ist, hat Anspruch auf eine vorzeitige Rentenauszahlung, wenn er Deutschland verlässt. Denn innerhalb der EU/des EWR können immer freiwillige Beiträge in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt werden.

Außerdem muss dein letzter Beitrag zur deutschen Rentenversicherung mindestens 24 Monate zurückliegen und du musst Deutschland verlassen haben.

Wie viel Geld kann ich im Jahr 2023 zurückerhalten?

Wie viel Rente du im Jahr 2023 von der Deutschen Rentenversicherung bekommst, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Die Deutsche Rentenversicherung ist ein wichtiger Teil des Sozialversicherungssystems, das Menschen im Alter, bei Krankheit und Arbeitslosigkeit unterstützt. Wer in Deutschland arbeitet, hat automatisch Anspruch auf diese Sozialleistung. Die Rentenleistungen werden durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert.

Ab 2023 beträgt der Beitragssatz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 9,3 %, insgesamt also 18,6 % des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass nur die persönlichen Beiträge des Arbeitnehmers erstattet werden können, die im Jahr 2023 9,3 % betragen.

Die genaue Höhe der Erstattung hängt von der Dauer der Beschäftigung in Deutschland und der Höhe des Bruttoeinkommens ab.

Deine Rentenbeiträge werden auf der Grundlage von 9,3 % deines monatlichen Einkommens bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze (7050 €) berechnet.

Rente auszahlen lassen: Rechner

Bevor du eine Rückerstattung deiner Rentenbeiträge in Betracht ziehst, ist es nützlich, eine Schätzung des Betrags zu haben, den du erhalten könntest. Dazu kannst du unseren Rechner benutzen.

Der Rechner ist einfach zu benutzen: Gib einfach dein monatliches Bruttoeinkommen und die Anzahl der Monate ein, die du in Deutschland gearbeitet hast. Die Höhe der Erstattung errechnet er, indem er diese Werte mit dem Prozentsatz deines Bruttoeinkommens multipliziert, den du in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt hast.

Probiere es einfach aus und benutze unseren Renten-Auszalungs-Rechner, um eine Schätzung deines möglichen Erstattungsbetrags zu erhalten.

Wir helfen dir bei der Auszahlung deiner Rente, wenn du Deutschland verlässt. Kontaktiere uns noch heute, um loszulegen!

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