Wer ist berechtigt fĂŒr die Auszahlung der Rentenversicherung?

Es ist tatsĂ€chlich möglich, deine eingezahlten RentenbeitrĂ€ge von der Rentenversicherung in Deutschland zurĂŒckzubekommen. Allerdings musst du dazu bestimmte Kriterien erfĂŒllen.

Hier die Details: Wenn du in Deutschland gearbeitet und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen dieses Geld als Einmalzahlung ausgezahlt bekommen.

Wichtig zu wissen ist, dass diese Möglichkeit erst zwei Jahre nach dem Ende deines ArbeitsverhÀltnisses besteht. Um genau zu sein, musst du 24 Monate nach deinem letzten Rentenversicherungsbeitrag warten, bevor du die Auszahlung deiner Rentenversicherung beantragen kannst.

Ob du dir deine Rente auszahlen lassen kannst oder nicht, ist von Faktoren wie deiner Staatsangehörigkeit und dem Land, in dem du derzeit wohnst abhĂ€ngig. Wir empfehlen dir, unseren Renten-Check zu machen, um deinen Anspruch zu prĂŒfen und eine persönliche EinschĂ€tzung zu erhalten.

Wer kann sich seine gesetzliche Rente komplett auszahlen lassen?

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland erstattet nur sehr ungern BeitrĂ€ge. Daher mĂŒssen bestimmte Voraussetzungen erfĂŒllt sein, um die Rente ausgezahlt zu bekommen.

Die Auszahlung oder auch Erstattung von RentenbeitrĂ€gen kann aufgrund bestimmter EinschrĂ€nkungen schwierig sein. Diese EinschrĂ€nkungen sollen verhindern, dass unĂŒberlegte Entscheidungen getroffen werden und dadurch das VersicherungsverhĂ€ltnis beendet wird und alle RentenansprĂŒche aus der gesetzlichen Rentenversicherung verloren gehen.

Obwohl die ErstattungsbetrĂ€ge sehr hoch sein können, ist vor allem das Antragsverfahren als langwierig, kompliziert und unĂŒbersichtlich bekannt.

Im Allgemeinen gibt es drei Hauptkategorien von Personen, die Anspruch auf eine Rentenerstattung haben können:

  • Beamte und Personen in beamtenĂ€hnlichen Positionen.
  • Personen, die das regulĂ€re Rentenalter erreicht haben, aber die allgemeine Wartezeit nicht erfĂŒllen.
  • AuslĂ€nderinnen und AuslĂ€nder, die in Deutschland gearbeitet haben und anschließend ausgewandert sind.

Es ist allerdings wichtig zu wissen, dass auch innerhalb dieser Gruppen bestimmte Bedingungen erfĂŒllt sein mĂŒssen, um beim Verlassen Deutschlands Anspruch auf eine Auszahlung der Rentenversicherung zu haben.

Deutsche Rentenversicherung: Auszahlung bei Auswanderung

Um Anspruch auf eine vorzeitige Auszahlung deiner RentenbeitrĂ€ge zu haben, musst du die folgenden drei Grundvoraussetzungen erfĂŒllen:

  • Du solltest in Deutschland nicht mehr beitragspflichtig sein.
  • Die letzte Beitragszahlung, die du geleistet hast, muss mindestens 24 Monate zurĂŒckliegen.
  • Du darfst nicht die Möglichkeit haben, freiwillig in die deutsche Rentenversicherung einzuzahlen.

Ob du die Möglichkeit hast, freiwillige BeitrÀge zu zahlen, hÀngt von deiner Staatsangehörigkeit und deinem aktuellen Wohnsitz ab.

Die Deutsche Rentenversicherung teilt die potenziell anspruchsberechtigten Personen in vier Gruppen ein:

Rentenauszahlung
  • Deutsche Staatsangehörige
  • Staatsangehörige der LĂ€nder des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz und des Vereinigten Königreichs (UK)
  • Staatsangehörige von Vertragsstaaten
  • Staatsangehörige von Nicht-Vertragsstaaten

Zusammenfassend lĂ€sst sich sagen: Dein Anspruch auf die Auszahlung der Rentenversicherung hĂ€ngt in erster Linie von deiner StaatsbĂŒrgerschaft und dem Land ab, in dem du derzeit wohnst. Wenn du noch die Möglichkeit hast, freiwillige BeitrĂ€ge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten, hast du keinen Anspruch auf eine Auszahlung deiner Rentenversicherung

1. Deutsche StaatsbĂŒrger und Staatsangehörige

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Als deutscher StaatsbĂŒrger hast du leider keinen Anspruch auf eine vorzeitige Erstattung deiner RentenbeitrĂ€ge. UnabhĂ€ngig von deinem aktuellen Wohnsitzland hast du die Möglichkeit, bis zum Erreichen des Rentenalters freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen.

Daher haben deutsche StaatsbĂŒrger und StaatsbĂŒrgerinnen keinen Anspruch auf eine Auszahlung der RentenbeitrĂ€ge, auch wenn sie die doppelte StaatsbĂŒrgerschaft besitzen.

Zwei Ausnahmen gibt es:

Hast du allerdings das Renteneintrittsalter erreicht und die Mindestbeitragszeit von 5 Jahren nicht erreicht, dann kannst du dir deine gezahlten BeitrĂ€ge als Einmalzahlung auszahlen lassen. 

FĂŒr Beamte und Personen in beamtenĂ€hnlichen Positionen gibt es ebenfalls Ausnahmen von dieser Regel.

2. EWR-BĂŒrger, Schweiz und Großbritannien

EWR ist die AbkĂŒrzung fĂŒr den EuropĂ€ischen Wirtschaftsraum, zu dem die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen gehören.

Wenn du in einem Land im EuropĂ€ischen Wirtschaftsraum lebst, hast du kaum Chancen auf eine erfolgreiche Auszahlung deiner Rente. Das liegt daran, dass du nach EU-Recht wie ein deutscher StaatsbĂŒrger behandelt wirst.

In diesem Fall kannst du deine Rente erst beantragen, wenn du das Rentenalter erreicht hast. Wenn du keinen Anspruch auf eine “normale” deutsche Rente hast, kannst du eine vorzeitige Auszahlung beantragen.

Voraussetzung fĂŒr diese Auszahlung ist, dass du weniger als fĂŒnf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hast. 

Was ist mit der Schweiz und dem Vereinigten Königreich?

Die Schweiz ist weder Mitglied der EuropÀischen Union (EU) noch des EuropÀischen Wirtschaftsraums (EWR).

Sie ist jedoch durch viele VertrĂ€ge mit der EU verbunden, was bedeutet, dass Schweizer BĂŒrger und BĂŒrgerinnen in den meisten Bereichen die gleichen Rechte haben wie EU-BĂŒrger. Das Gleiche gilt seit dem Brexit fĂŒr das Vereinigte Königreich.

Nehmen wir an, du bist BĂŒrger eines EWR-Landes (außer Deutschland), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs. In diesem Fall kannst du auch bis zum Erreichen des Rentenalters freiwillige BeitrĂ€ge in die deutsche Rentenversicherung einzahlen. Eine Auszahlung der Rentenversicherung ist daher erst möglich, wenn du das Rentenalter erreicht hast.

Welche LÀnder gehören zum EuropÀischen Wirtschaftsraum (EWR)?

Welche Staaten zÀhlen zum EuropÀischen Wirtschaftsraum

3. Vertragsstaaten

Vertragsstaaten sind LĂ€nder, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben.

Wenn du Staatsangehöriger eines Vertragsstaates bist, hast du gute Chancen auf eine Auszahlung deiner Rentenversicherung, wenn du Deutschland verlÀsst.

Du hast Anspruch auf eine Erstattung, wenn:

  • Du weniger als 5 Jahre in Deutschland gearbeitet hast und jetzt in einem Vertragsstaat oder einem Nichtvertragsstaat wohnst.

Bitte beachte, dass du in den meisten FÀllen keinen Anspruch auf eine Erstattung hast, wenn du mehr als 59 Monate RentenbeitrÀge gezahlt hast, unabhÀngig davon, wo du wohnst.

Welche LĂ€nder gehören zu den Vertragsstaaten? 

Hier findest du weitere Informationen ĂŒber die Staaten, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben: Bundesjustizamt.de

Welche LĂ€nder haben ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland

4. Nicht-Vertragsstaaten

Wenn du Staatsangehöriger eines Nicht-Vertragsstaates bist, hast du gute Chancen, auf die Auszahlung der Rentenversicherung!

Wenn kein EWR-BĂŒrger bist oder die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates hast, besitzt, zĂ€hlst du mit deiner NationalitĂ€t zu den Nicht-Vertragsstaaten. Die Nicht-Vertragsstaaten sind Staaten, die kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen haben.

Als Staatsangehöriger eines Nicht-Vertragsstaates bist du nicht berechtigt, freiwillige BeitrÀge zur deutschen Rentenversicherung zu zahlen, unabhÀngig davon, wo du dich gerade aufhÀltst. Dieser Umstand erhöht die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Auszahlung von geleisteten RentenbeitrÀgen erheblich.

Du hast sehr gute Chancen auf eine Rentenerstattung, wenn

  • du in einem Vertragsstaat wohnst, unabhĂ€ngig davon, wie viele Jahre du in Deutschland gearbeitet hast.

oder

  • du derzeit in einem Nichtvertragsstaat wohnst, unabhĂ€ngig davon, wie lange du in Deutschland gearbeitet hast.

Welche LĂ€nder zĂ€hlen als Nichtvertragsstaaten? 

Nichtvertragsstaaten sind LĂ€nder, die weder zu den Vertragsstaaten noch zum EuropĂ€ischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören. Beispiele fĂŒr Nichtvertragsstaaten sind Russland, die Mongolei, Kasachstan, verschiedene afrikanische LĂ€nder, Irak, Iran, Saudi-Arabien, Peru, Argentinien, Bolivien, Mexiko, Korea und viele andere.

Gehört ein Land nicht zum EWR oder zu den Vertragsstaaten, wird es als Nichtvertragsstaat eingestuft. Das bedeutet, dass es mit Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.

VollstÀndige Liste der Nicht-Vertragsstaaten

Afghanistan, Algerien, Amerikanisch-Samoa, Andorra, Angola, Anguilla, Antigua & Barbuda, Argentinien, Armenien, Aruba, Aserbaidschan,

Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Weißrussland, Belize, Benin, Bermuda, Bhutan, Bolivien, Botswana, Britische Jungferninseln, Brunei, Burkina Faso, Burma, Burundi,

Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kaimaninseln, Zentralafrikanische Republik, Tschad, China, Kolumbien, Komoren, Kongo, Dem. Rep., Kongo, Republik der Cookinseln, Costa Rica, ElfenbeinkĂŒste, Kuba,

Dschibuti, Dominica, Dominikanische Republik,

Ecuador, Ägypten, El Salvador, Äquatorialguinea, Eritrea, Äthiopien, Osttimor, FĂ€röer-Inseln

FÀröer Inseln, Fidschi, Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien,

Gabun, Gambia, Gazastreifen, Georgien, Ghana, Grönland, Grenada, Guadeloupe, Guam, Guatemala, Guernsey, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana,

Haiti, Honduras, Hongkong,

Indonesien, Iran, Irak, Isle of Man,

Jamaika, Jersey, Jordanien,

Kasachstan, Kenia, Kiribati, Korea, Nord, Kuwait, Kirgisistan,

Laos, Libanon, Lesotho, Liberia, Libyen,

Macau, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Marshallinseln, Martinique, Mauretanien, Mauritius, Mayotte, Mexiko, Mikronesien, Fed. St., Monaco, Mongolei, Montserrat, Mosambik, N. Mariana Islands,

Namibia, Nauru, Nepal, NiederlÀndische Antillen, Neukaledonien, Neuseeland, Nicaragua, Niger, Nigeria, Oman,

Pakistan, Palau, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Puerto Rico, Katar,

Reunion, Russland, Ruanda,

St. Helena, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Samoa, San Marino, Sao Tome & Principe, Saudi-Arabien, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Singapur, Salomonen, Somalia, SĂŒdafrika, Sri Lanka, St. Pierre & Miquelon, Sudan, Surinam, Swasiland, Syrien,

Taiwan, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Togo, Tonga, Trinidad & Tobago, Turkmenistan, Turks & Caicos Is, Tuvalu,

UAE – Vereinigte Arabische Emirate, Uganda, Usbekistan,

Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Jungferninseln,

Wallis und Futuna, Westjordanland, Westsahara, Jemen,

Sambia, Simbabwe

Wer hat Anspruch auf die Auszahlung der Rentenversicherung in Deutschland

Kurz gesagt: Diese Personen haben Anspruch auf Auszahlung der Rentenversicherung

Nur wer außerhalb der EU oder des EWR (EuropĂ€ischer Wirtschaftsraum) lebt und NICHT EU-BĂŒrger oder EWR-BĂŒrger ist, hat Anspruch auf eine vorzeitige Rentenauszahlung, wenn er Deutschland verlĂ€sst. Denn innerhalb der EU/des EWR können immer freiwillige BeitrĂ€ge in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt werden.

Außerdem muss dein letzter Beitrag zur deutschen Rentenversicherung mindestens 24 Monate zurĂŒckliegen und du musst Deutschland verlassen haben.

Wie viel Geld kann ich im Jahr 2023 zurĂŒckerhalten?

Wie viel Rente du im Jahr 2023 von der Deutschen Rentenversicherung bekommst, hÀngt von verschiedenen Faktoren ab.

Die Deutsche Rentenversicherung ist ein wichtiger Teil des Sozialversicherungssystems, das Menschen im Alter, bei Krankheit und Arbeitslosigkeit unterstĂŒtzt. Wer in Deutschland arbeitet, hat automatisch Anspruch auf diese Sozialleistung. Die Rentenleistungen werden durch BeitrĂ€ge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert.

Ab 2023 betrĂ€gt der Beitragssatz fĂŒr Arbeitgeber und Arbeitnehmer 9,3 %, insgesamt also 18,6 % des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass nur die persönlichen BeitrĂ€ge des Arbeitnehmers erstattet werden können, die im Jahr 2023 9,3 % betragen.

Die genaue Höhe der Erstattung hÀngt von der Dauer der BeschÀftigung in Deutschland und der Höhe des Bruttoeinkommens ab.

Deine RentenbeitrĂ€ge werden auf der Grundlage von 9,3 % deines monatlichen Einkommens bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze (7050 €) berechnet.

Rente auszahlen lassen: Rechner

Bevor du eine RĂŒckerstattung deiner RentenbeitrĂ€ge in Betracht ziehst, ist es nĂŒtzlich, eine SchĂ€tzung des Betrags zu haben, den du erhalten könntest. Dazu kannst du unseren Rechner benutzen.

Der Rechner ist einfach zu benutzen: Gib einfach dein monatliches Bruttoeinkommen und die Anzahl der Monate ein, die du in Deutschland gearbeitet hast. Die Höhe der Erstattung errechnet er, indem er diese Werte mit dem Prozentsatz deines Bruttoeinkommens multipliziert, den du in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt hast.

Probiere es einfach aus und benutze unseren Renten-Auszalungs-Rechner, um eine SchÀtzung deines möglichen Erstattungsbetrags zu erhalten.

Wir helfen dir bei der Auszahlung deiner Rente, wenn du Deutschland verlÀsst. Kontaktiere uns noch heute, um loszulegen!